Irish Cob´s von Wölpe
Irish Cob´s von Wölpe

Beacon Bailey´s von Wölpe

1. Die Decktaxe für unseren Hengst Beacon Baileys von Wölpe beträgt 600,- Euro (700,-€ für Cremeträgerstuten) für Red John 250€,  zuzüglich 6,-€/tägl. für die Unterbringung und Versorgung ihrer Stute. Fremdrassen auf Anfrage.

 

2. Eine Tupferprobe (nicht älter als 4 Wochen) ist unbedingt erforderlich und bei Anlieferung der Stute vorzulegen.

 

3. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stuten sollten (wenn möglich) nicht älter als vor 6 Wochen entwurmt sein, und hinten ohne Eisen (Verletzungsgefahr beim Hengst.)

 

4. Der Hengsthalter sorgt für bestmögliche Haltung, Unterkunft, Versorgung und Pflege der Stute und gegebenenfalls des Fohlens unter Anwendung der üblichen Sorgfalt.

Es wird täglich Heu gefüttert, auf Wunsch gerne auch Müsli (muss selber mitgebracht werden).

 

5. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dies sind Schäden, die während der Einstellung der Stute (und deren Fohlen) beim Hengsthalter entstehen können. Für Schäden die durch Dritte verursacht werden, haftet der Hengsthalter nicht.

 

6. Für Risiken aus der Tierhalter und Tierhalterhaftung (§ 833,§834 BGB) hat der Stuteneigentümer eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Weidehaltung kann aufgrund der Tiergefahr keine Haftung übernommen werden.

 

7. Gedeckt wird an der Hand oder frei auf der Weide bzw. auf dem Paddock.

 

8. Die Decktaxe muss bei Anlieferung der Stute gezahlt werden, weitere Auslagen/Tagegeld des Hengsthalters spätestens bei der Abholung der Stute..

 

9. Bei Nichtträchtigkeit Ihrer Stute kann diese in der Decksaison (01.03.- 30.09.) selbstverständlich noch einmal nachgedeckt werden, wobei Sie dann natürlich nur noch für die Unterbringung Ihrer Stute aufkommen müssen.

 

10. Unser Hengst wurde PSSM1 negativ getestet.

 

11. Bei medizinischer Notlage der Stute und Nichterreichung der Stutenbesitzer hat der Hengstbesitzer das Recht den Tierarzt zu rufen (auf Kosten des Stutenbesitzers).